Kurz gesagt
Der Grabstein-Konfigurator vermittelt zwischen Angehörigen und Steinmetzbetrieben. Wir stellen selbst keine Grabsteine her und setzen auch keine. Mit Ihrer Zustimmung geben wir Ihre Anfrage an passende Steinmetzbetriebe aus Ihrer Gegend weiter, an höchstens drei. Für Sie ist das kostenlos, bezahlt wird der Grabstein-Konfigurator von den Betrieben, die Anfragen erhalten.
Wer hinter dem Grabstein-Konfigurator steht
Den Grabstein-Konfigurator betreibt die ATAR Media Group, eine Webagentur aus Wien. Wir sind kein Steinmetzbetrieb. Alle Angaben zum Unternehmen stehen im Impressum.
So recherchieren wir: Zuerst lesen wir die Primärquellen, also die Bestattungsanlagenordnung und das Entgeltblatt der Friedhöfe Wien und die Gesetze im RIS. Wo es keine amtliche Angabe gibt, etwa bei Preisen, nennen wir Stellen wie den Verein für Konsumenteninformation oder die Richtwerte der Sparkassen und schreiben dazu, dass es ihre Angabe ist. Jede Seite nennt ihre Quellen mit Datum und den Stand der Angaben. Am Original geprüft am 10. Oktober 2026: Bestattungsanlagenordnung GZ 1/25, Friedhofsentgelte GZ 04/26.
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Schreiben Sie an office@atar.at. Wir prüfen den Hinweis und berichtigen die Seite, wenn er zutrifft.
Womit die Seite Geld verdient
Für Sie als Angehörige sind Grabstein-Konfigurator, Anfrage und Rückruf kostenlos. Bezahlt wird der Grabstein-Konfigurator von den Steinmetzbetrieben, die Anfragen erhalten. Sie zahlen uns nichts, auch dann nicht, wenn Sie einen Betrieb beauftragen. Das sollen Sie wissen, bevor Sie eine Anfrage schicken.
Was mit Ihrer Anfrage passiert
- Sie schicken Ihre Planung aus dem Grabstein-Konfigurator oder die kurze Anfrage ohne Planung ab. Vor dem Absenden fragen wir in einem eigenen Feld, ob wir die Anfrage an Steinmetzbetriebe weitergeben dürfen.
- Sie bekommen eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihre Anfrage angekommen ist, und wie Sie Ihre Zustimmung widerrufen. Ihre Planung mit Bild und Maßen steht nicht darin. Sie geht nur an die Betriebe.
- Wir sehen Ihre Anfrage in der Regel am nächsten Werktag durch. Mit Ihrer Zustimmung geben wir sie an passende Steinmetzbetriebe aus Ihrer Gegend weiter, an höchstens drei. Haben wir für Ihre Gegend noch keinen passenden Betrieb, sagen wir Ihnen das und melden uns selbst bei Ihnen. Ohne Zustimmung geben wir nichts weiter und melden uns ebenfalls selbst bei Ihnen.
- Der Betrieb entscheidet selbst, ob er die Arbeit übernehmen kann. Kann er das, meldet er sich dann direkt bei Ihnen, mit Rückfragen oder einem Angebot.
- Sie entscheiden selbst, ob Sie ein Angebot annehmen und welches. Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts. Einen Auftrag schließen Sie mit dem Betrieb, nicht mit uns.
- Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, per E-Mail an office@atar.at. Danach geben wir Ihre Anfrage an keinen weiteren Betrieb.
Welche Daten wir speichern und wann wir sie löschen, steht in der Datenschutzerklärung.
Wie wir Betriebe auswählen
Stand: 10. Oktober 2026.
Wir geben Ihre Anfrage nur weiter, wenn Sie vor dem Absenden zugestimmt haben. Dann suchen wir nach Gegend und Friedhof aus: Die Anfrage geht an Steinmetzbetriebe, die in der Gegend Ihres Grabes arbeiten und auf dem gewählten Friedhof Arbeiten übernehmen. Für welche Friedhöfe und Orte ein Betrieb Anfragen bekommt, legen wir mit jedem Betrieb vorher fest.
Eine Anfrage geht an höchstens drei Betriebe, auch wenn mehr in Frage kämen. Haben wir für Ihre Gegend noch keinen passenden Betrieb, sagen wir Ihnen das und melden uns selbst bei Ihnen.
Woher die Angaben zu Vorschriften kommen
Die Maße und Regeln auf dieser Seite stammen aus der Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien GmbH (GZ 1/25, gültig seit 1. Jänner 2025) [1], aus dem Entgeltblatt der Friedhöfe Wien (GZ 04/26, gültig ab 13. April 2026) [2] und aus dem Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz [3]. Zusammengefasst stehen sie im Ratgeber Grabstein-Vorschriften in Wien.
Die Ordnung gilt für die 46 Friedhöfe der Friedhöfe Wien GmbH (§ 2 Abs. 2) [1]. Konfessionelle Friedhöfe haben eigene Ordnungen. Ordnungen ändern sich, und manches regeln sie gar nicht. Unsere Angaben und die Hinweise im Grabstein-Konfigurator ersetzen deshalb nicht die Auskunft der Friedhofsverwaltung. Verbindlich ist, was die Verwaltung Ihnen oder Ihrem Steinmetz sagt.
Bilder auf dieser Seite
Die Vorlagen und alle Bilder mit dem Hinweis „Darstellung aus dem 3D-Planer“ oder „Aus dem 3D-Planer“ sind Darstellungen aus dem Grabstein-Konfigurator. Sie zeigen keine ausgeführten Arbeiten bestimmter Betriebe. Der fertige Stein kann von der Darstellung abweichen. Alle fotoähnlichen Bilder, etwa die weißen Rosen oben auf dieser Seite, haben wir mit einer KI erzeugt. Sie zeigen keinen echten Friedhof, kein echtes Grab, keine bestimmte Werkstatt und keine ausgeführte Arbeit.
Für Steinmetzbetriebe
Betriebe, die Anfragen erhalten möchten, finden die Bedingungen auf der Seite Für Steinmetze: Anfragen mit 3D-Planung.
Der nächste Schritt
Angebote für Ihren Stein
Mit Ihrer Zustimmung geben wir Ihre Anfrage an passende Steinmetzbetriebe aus Ihrer Gegend weiter, an höchstens drei. Kostenlos und unverbindlich.
Beides ist kostenlos. Vor dem Absenden fragen wir, ob wir Ihre Anfrage weitergeben dürfen.
Häufige Fragen
Kostet mich die Anfrage etwas?
Nein. Konfigurator, Anfrage und Rückruf sind für Angehörige kostenlos. Der Grabstein-Konfigurator wird von den Steinmetzbetrieben bezahlt, die Anfragen erhalten.
Bin ich nach der Anfrage zu etwas verpflichtet?
Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie ein Angebot annehmen. Einen Auftrag schließen Sie mit dem Steinmetzbetrieb, nicht mit uns.
Wer bekommt meine Daten?
Nur mit Ihrer Zustimmung passende Steinmetzbetriebe aus Ihrer Gegend, höchstens drei. Ohne Zustimmung geben wir nichts weiter. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Wie widerrufe ich meine Zustimmung?
Jederzeit per E-Mail an office@atar.at. Danach geben wir Ihre Anfrage an keinen weiteren Betrieb.
Wer ruft mich zurück, wenn ich einen Rückruf möchte?
Jemand vom Grabstein-Konfigurator, kein Steinmetzbetrieb. Wir rufen Sie in der Regel am nächsten Werktag zurück, zur gewünschten Tageszeit.
Bekomme ich meine Planung als Bild oder Link?
Nein. Die Planung mit Bild und Maßen geht nur mit Ihrer Anfrage an die Steinmetzbetriebe. Ihre Bestätigung enthält sie nicht.
Sind die Angaben zu Maßen und Vorschriften verbindlich?
Nein. Sie stammen aus der Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien GmbH (GZ 1/25) und weiteren genannten Quellen, mit Stand auf jeder Seite. Verbindlich ist die Auskunft der Friedhofsverwaltung.
Quellen und Stand der Angaben (3)
Friedhöfe Wien GmbH, Bestattungsanlagenordnung (BAO), GZ 1/25, gültig ab 1. Jänner 2025, am Original geprüft am 10. Oktober 2026, § 2 Abs. 2: https://www.friedhoefewien.at/o/document/2025-01-01-bestattungsanlagenordnung-friedhofe-wien-gz-1-25-
Friedhöfe Wien GmbH, Friedhofsentgelte, GZ 04/26, gültig ab 13. April 2026, am Original geprüft am 10. Oktober 2026: https://www.friedhoefewien.at/o/document/friedhofsentgelte_20260413_gz-04_2026_2
Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz (WLBG), Wortlaut gelesen über jusline.at, Stand dort 7. Oktober 2024 (https://www.jusline.at/gesetz/wlbg/gesamt), nicht Absatz für Absatz mit der amtlichen Fassung verglichen. Amtliche Fassung im RIS: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000276

