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Ratgeber Grabstein

Stand der Angaben:

Kurz gesagt

Hier finden Sie sechs Ratgeber rund um den Grabstein, mit Schwerpunkt auf den Friedhöfen der Friedhöfe Wien GmbH. Jeder Ratgeber nennt seine Quellen und den Stand der Angaben. Grundlage für alle Wiener Regeln ist die Bestattungsanlagenordnung, GZ 1/25, gültig ab 1. Jänner 2025 [1].

Alle Ratgeber

  • Grabstein Kosten: welche Richtwerte es für Österreich gibt, welche Posten ein Angebot enthalten sollte und welche Wiener Friedhofsentgelte dazukommen.
  • Grabstein-Vorschriften in Wien: wie hoch und breit ein Grabstein je Grabart sein darf, zum Beispiel bis 1,80 m am Einfassungsgrab für Särge, wann eine Zustimmung nötig ist und wer haftet [1].
  • Wann Grabstein setzen: ob man nach einer Erdbestattung warten muss, was die Wiener Ordnung dazu sagt und wie das Setzen abläuft.
  • Grabstein für ein Urnengrab: welche Größen auf Urnengräbern in Wien erlaubt sind, wo kein eigener Stein möglich ist und welche Grabentgelte anfallen.
  • Grabstein nachträglich beschriften: wie ein zweiter Name auf einen bestehenden Stein kommt, was im Angebot für die Gravur stehen sollte und was in Wien anzumelden ist.
  • Grabstein locker: was tun: was zu tun ist, wenn der Stein wackelt, wie die Standsicherheit geprüft wird und wer haftet.

Wenn Sie schon planen möchten

Mit dem Grabstein-Konfigurator gestalten Sie den Stein in 3D. Er vergleicht die Maße mit der Wiener Ordnung, als Hinweis und nicht als Sperre. Wer nicht planen will, schickt eine kurze Anfrage ohne Planung. Mit Ihrer Zustimmung geben wir Ihre Anfrage an passende Steinmetzbetriebe aus Ihrer Gegend weiter, an höchstens drei. Was auf den einzelnen Friedhöfen gilt, steht auf der Seite Grabstein in Wien.

Angebote für Ihren Stein

Mit Ihrer Zustimmung geben wir Ihre Anfrage an passende Steinmetzbetriebe aus Ihrer Gegend weiter, an höchstens drei. Kostenlos und unverbindlich.

Quellen und Stand der Angaben (1)
  1. Friedhöfe Wien GmbH, Bestattungsanlagenordnung (BAO), GZ 1/25, gültig ab 1. Jänner 2025, am Original geprüft am 10. Oktober 2026, § 34 Abs. 4: https://www.friedhoefewien.at/o/document/2025-01-01-bestattungsanlagenordnung-friedhofe-wien-gz-1-25-

Wenn Sie so weit sind.

Kostenlos und unverbindlich. Höchstens drei Betriebe. Keine Werbung, keine Weitergabe an andere.

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