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Grabstein locker: was tun, wer haftet und was es kostet

Stand der Angaben:

Kurz gesagt

Wackelt ein Grabstein, melden Sie das der Friedhofsverwaltung und lassen Sie ihn von einem Steinmetzbetrieb prüfen und neu befestigen. Rütteln Sie nicht selbst daran, Rüttelproben sind auf den Friedhöfen der Friedhöfe Wien untersagt (§ 13 Abs. 4) [1]. Für die Standsicherheit haftet, wer das Benützungsrecht am Grab hat, nicht die Friedhöfe Wien (§ 39 Abs. 2) [1]. Feste Preise für die Reparatur haben wir nicht gefunden. Der VKI berichtete 2013 von zwei Angeboten über 187 und 720 Euro für dieselbe Fundamentreparatur [2].

Grabstein locker: was tun?

  1. Nicht selbst rütteln oder richten. Außergewöhnliche Einwirkungen wie Rüttelproben sind untersagt (§ 13 Abs. 4) [1]. Arbeiten am Grab dürfen nur befugte Gewerbetreibende mit einer Gewerbeberechtigungskarte der Friedhöfe Wien ausführen (§ 10 Abs. 1, § 18 Abs. 4) [1].
  2. Der Friedhofsverwaltung melden. Wer das Benützungsrecht hat, muss Gefahren, die vom Grab ausgehen, umgehend melden (§ 18 Abs. 7) [1].
  3. Einen Steinmetzbetrieb beauftragen. Er prüft den Stein und das Fundament und schlägt die Reparatur vor. Fragen Sie, ob Besichtigung und Kostenvoranschlag etwas kosten. Die Steinmetzwerkstätte der Friedhöfe Wien erstellt Kostenvoranschläge für Wien und Umgebung gratis [4].
  4. Die Prüfung schriftlich geben lassen. Den Nachweis über die wiederkehrende Prüfung der Kippsicherheit muss der Benützungsberechtigte führen (§ 13 Abs. 4) [1].
  5. Angebote vergleichen. Der VKI rät zu mehreren Kostenvoranschlägen, weil die Preise weit auseinanderliegen [2].

Wurde der Stein erst vor kurzem gesetzt, sprechen Sie zuerst mit dem Betrieb, der ihn gesetzt hat. Laut einem Schreiben der Bundesinnung der Steinmetze haftet der Steinmetz für seine Leistung im Rahmen der Gewährleistung [7].

Sie wollen gleich Angebote einholen? In der kurzen Anfrage ohne Planung wählen Sie das Anliegen "Reparatur oder Reinigung". Mit Ihrer Zustimmung geben wir Ihre Anfrage an passende Steinmetzbetriebe aus Ihrer Gegend weiter, an höchstens drei.

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Warum Grabsteine locker werden

Grabsteine stehen das ganze Jahr im Freien. Witterung, Frost und ein nachgebender Boden können die Befestigung mit der Zeit lockern. Oft sieht man den Mangel nicht: Laut der Steinmetzwerkstätte der Friedhöfe Wien lassen sich Mängel der Standsicherheit oft von außen nicht erkennen [4]. Das ist der Grund für die Prüfung mit einem Gerät.

Bei einem frisch gesetzten Stein auf einem Sarggrab spielt auch der Boden eine Rolle, der nach der Beerdigung noch nachsackt. Mehr dazu im Ratgeber Wann Grabstein setzen.

Wie wird die Standsicherheit geprüft, und wie oft?

Geprüft wird nach ÖNORM B 3113. Die Richtlinie der Berufsgruppe der Steinmetzmeister in der WKO (Stand November 2019) beschreibt zwei Stufen [3]:

  • Stufe 1: Der Prüfer sieht sich die Anlage an und untersucht sie mit der Hand, ohne Hilfsmittel.
  • Stufe 2: Kippsicherheitsnachweis mit einem Prüfgerät. Je nach Höhe des Steins wird eine waagrechte Last von 0,30 bis 0,50 kN gleichmäßig aufgebracht, gehalten und wieder abgebaut.

Prüfen dürfen laut Richtlinie Steinmetzmeister und ihre geschulten Mitarbeiter sowie gerichtlich beeidete Sachverständige. Unter 5 °C dürfen laut Richtlinie keine Prüfungen zum Nachweis der Kippsicherheit durchgeführt werden [3].

Wie oft geprüft werden muss, legt die Wiener Ordnung nicht in Jahren fest. Sie verlangt nur, den Zustand regelmäßig zu prüfen (§ 13 Abs. 4) [1]. Die Richtlinie der Berufsgruppe der Steinmetzmeister in der WKO empfiehlt eine jährliche Überprüfung nach der Frostperiode (Stand November 2019) [3]. Das ist eine Empfehlung, keine Vorschrift der Friedhöfe Wien.

Was passiert, wenn die Friedhöfe Wien einen lockeren Stein finden?

Laut VKI beschäftigen die Friedhöfe Wien eigene Mitarbeiter, die die Gräber regelmäßig kontrollieren [2]. Bei akuter Gefahr wird die Stelle mit rot-weißem Band abgesperrt und der Stein bei Bedarf umgelegt. Der Benützungsberechtigte wird verständigt und soll den Schaden beheben, meist innerhalb von vier bis acht Wochen. Im Winter, wenn nicht repariert werden kann, gibt es auch eine längere Frist (Stand 2013) [2].

Die Ordnung regelt den Rahmen. Bei Gefahr im Verzug dürfen die Friedhöfe Wien die Grabausstattung ohne Verständigung und auf Kosten des Benützungsberechtigten abtragen lassen (§ 13 Abs. 5). Bei mangelhaftem Zustand fordern sie schriftlich mit Frist zur Behebung auf. Wird das nicht erfüllt, kann das Benützungsrecht entzogen werden, die Grabausstattung geht dann ohne Entschädigung an die Friedhöfe Wien (§ 23) [1].

Die Friedhöfe Wien verständigen an die Adresse, die sie kennen. Laut VKI haben sie keinen Zugriff auf das Melderegister [2]. Nach einem Umzug sollten Sie der Friedhofsverwaltung die neue Adresse mitteilen.

Wer haftet für einen lockeren Grabstein?

Wer das Benützungsrecht am Grab hat. Er haftet für Schäden aus der Verletzung seiner Pflichten, auch für Personen, die mit seinem Willen am Grab arbeiten. Die Friedhöfe Wien haften nicht für die Standsicherheit von Grabausstattungen (§ 39 Abs. 2) [1]. Laut VKI gilt das auch für Schäden, die schon frühere Generationen verursacht haben [2].

Dahinter steht § 1319 ABGB: Der Besitzer eines Werkes haftet, wenn durch Einsturz oder abgelöste Teile jemand verletzt wird und das Werk mangelhaft war, außer er beweist, dass er alle nötige Sorgfalt angewendet hat [5]. Der Oberste Gerichtshof hat 2009 in einem Wiener Fall festgehalten, dass Besitzer in diesem Sinn grundsätzlich der Benützungsberechtigte der Grabstelle ist. Den Friedhofsbetreiber trifft daneben eine allgemeine Pflicht, ein Grabmal prüfen zu lassen, wenn es offenkundig nicht mehr betreut wird und Zweifel an der Standfestigkeit bestehen [6].

Die Regeln zur Standsicherheit im Überblick stehen im Ratgeber Grabstein-Vorschriften in Wien.

Was kostet es, einen lockeren Grabstein zu befestigen?

Eine veröffentlichte Preisliste für Prüfung oder Befestigung haben wir nicht gefunden (Stand 8. Oktober 2026). Belegt ist:

  • Ein Beispiel: Der VKI berichtete 2013 von einem Leser, der das Fundament seines Familiengrabes in Ordnung bringen lassen wollte. Ein Betrieb verlangte 187 Euro, ein anderer 720 Euro. Der Artikel macht keine Angabe zur MwSt. und sagt nicht, welche Arbeiten enthalten waren [2].
  • Kostenvoranschlag: Die Steinmetzwerkstätte der Friedhöfe Wien macht unverbindliche Kostenvoranschläge für Wien und Umgebung gratis und rechnet Schäden direkt mit Versicherungen ab [4].
  • Wenn die Friedhöfe Wien eingreifen: Abtragen bei Gefahr im Verzug geschieht auf Kosten des Benützungsberechtigten (§ 13 Abs. 5) [1].

Was die Reparatur kostet, hängt davon ab, was zu tun ist. Lassen Sie sich im Angebot aufschlüsseln, ob nur der Stein neu befestigt oder auch das Fundament erneuert wird, und was Prüfung, Material und Anfahrt kosten. Gebrochene oder geneigte Fundamente müssen entfernt werden (§ 33 Abs. 9) [1]. Fragen Sie auch bei Ihrer Versicherung nach, ob der Schaden gedeckt ist. Was ein neuer Grabstein kostet, steht im Ratgeber Grabstein Kosten.

Grabstein reinigen lassen

Wer den Stein ohnehin herrichten lässt, fragt oft auch nach der Reinigung. Nicht jeder Stein verträgt jedes Mittel und jedes Gerät. Fragen Sie den Betrieb, womit er Ihren Stein reinigt, ob er dafür Hochdruck verwendet und ob das für Material und Oberfläche geeignet ist.

Reinigung ist in der Anfrage dasselbe Anliegen wie die Reparatur. Planen Sie dagegen einen neuen Stein, hilft der Grabstein-Konfigurator.

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Häufige Fragen

Was tun, wenn der Grabstein wackelt?

Nicht daran rütteln, der Friedhofsverwaltung melden und einen Steinmetzbetrieb mit Gewerbeberechtigungskarte der Friedhöfe Wien beauftragen. Er prüft Stein und Fundament und befestigt den Stein neu.

Wer zahlt die Reparatur eines lockeren Grabsteins?

Der Benützungsberechtigte des Grabes. Die Friedhöfe Wien haften nicht für die Standsicherheit (§ 39 Abs. 2). Ob eine Versicherung zahlt, fragen Sie bei Ihrer Versicherung. Bei einem neu gesetzten Stein kann die Gewährleistung des Steinmetzes greifen.

Wie oft muss die Standsicherheit geprüft werden?

Die Wiener Ordnung sagt nur "regelmäßig". Die Richtlinie der Steinmetzmeister in der WKO empfiehlt eine jährliche Überprüfung nach der Frostperiode.

Wie lange habe ich Zeit, den Stein reparieren zu lassen?

Die Ordnung nennt keine feste Frist. Laut VKI setzen die Friedhöfe Wien meist vier bis acht Wochen, im Winter auch länger (Stand 2013). Maßgeblich ist die Frist im Schreiben der Friedhofsverwaltung.

Was kostet es, einen Grabstein neu zu befestigen?

Eine veröffentlichte Preisliste haben wir nicht gefunden. Der VKI nennt ein Beispiel aus 2013 mit Angeboten von 187 und 720 Euro für dieselbe Fundamentreparatur. Holen Sie mehrere Angebote ein.

Darf ich den Stein selbst wieder befestigen?

Arbeiten am Grab dürfen auf den Friedhöfen der Friedhöfe Wien nur befugte Gewerbetreibende mit Gewerbeberechtigungskarte ausführen. Den Nachweis der Prüfung führen Sie mit dem Protokoll des Betriebs.

Quellen und Stand der Angaben (7)
  1. Friedhöfe Wien GmbH, Bestattungsanlagenordnung (BAO), GZ 1/25, gültig ab 1. Jänner 2025, am Original geprüft am 10. Oktober 2026, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 4 und 5, § 18, § 23, § 33 Abs. 9, § 39: https://www.friedhoefewien.at/o/document/2025-01-01-bestattungsanlagenordnung-friedhofe-wien-gz-1-25-

  2. VKI, KONSUMENT.AT, Friedhof: Grabstein als Risiko, 21. November 2013, abgerufen 8. Oktober 2026: https://konsument.at/freizeit-familie/friedhof

  3. Berufsgruppe der Steinmetzmeister (WKO), Richtlinie für die Überprüfung von Grabanlagen und Denkmälern, Stand November 2019: https://www.steinzentrum.org/userfiles/downloads/RL%20%C3%9Cberpr%C3%BCfung%20Grabmal-11-2019.pdf

  4. Friedhöfe Wien GmbH, Steinmetzwerkstätte, abgerufen 8. Oktober 2026: https://www.friedhoefewien.at/steinmetz

  5. RIS, ABGB § 1319, Fassung in Kraft seit 1. Jänner 1917: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&Paragraf=1319

  6. OGH 4 Ob 75/09x vom 12. Mai 2009, RIS: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20090512_OGH0002_0040OB00075_09X0000_000/JJT_20090512_OGH0002_0040OB00075_09X0000_000.html

  7. Bundesinnung der Steinmetze, Schreiben an Friedhofsbetreiber vom 31. Oktober 2024, veröffentlicht von der Diözese Linz: https://dioezese-linz.at/dl/uOOpJKJKnKmOmJqx4lJK/BR06-Brief_an_Friedhofsbetreiber_2024_pdf

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