Wann der Grabstein nach der Beerdigung gesetzt werden darf

Stand der Angaben:
Kurz gesagt
Eine feste Frist gibt es nicht, die Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien nennt keine [1]. Nach einer Erdbestattung muss sich die Erde im Grab erst setzen. Wie lange das dauert, hängt vom Boden und vom Grab ab und wird am Grab beurteilt. In Wien darf auf ein neues Fundament erst aufgebaut werden, wenn der Friedhof es geprüft hat [2].
Wann darf der Grabstein gesetzt werden?
Nach einer Erdbestattung ist der Boden im Grab locker und sackt in der Zeit danach nach. Ein schwerer Stein braucht aber festen Grund. Deshalb wird nach einer Erdbestattung mit dem Setzen gewartet.
Eine einheitliche Wartezeit nennen weder die Friedhöfe Wien noch ein Amt. Wie lange es bei Ihrem Grab dauert, beurteilt der Steinmetzbetrieb am Grab. Fragen Sie ihn, ab wann er bei Ihrem Grab setzen würde und woran er das festmacht.
Was die Bestattungsanlagenordnung stattdessen regelt
Die Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien (gültig ab 1. Jänner 2025) enthält keine Frist, ab wann oder bis wann ein Grabstein stehen muss [1]. Sie regelt nach einer Bestattung zwei andere Dinge:
- Blumengebinde sind je nach Witterung binnen drei Monaten zu entfernen. Die Graboberfläche ist zumindest einfach zu formieren (§ 36 Abs. 1) [1].
- Die gärtnerische Ausgestaltung und die dauernde Pflege beginnen je nach Witterung binnen sechs Monaten nach dem Erwerb des Grabes oder nach der Bestattung (§ 36 Abs. 2) [1].
Sie versäumen also nichts, wenn der Stein erst später kommt. Das Grab soll in dieser Zeit aber gepflegt aussehen. Die Ordnung gilt für die 46 Friedhöfe der Friedhöfe Wien GmbH. Konfessionelle Friedhöfe haben eigene Ordnungen. Die übrigen Wiener Regeln stehen im Ratgeber Grabstein-Vorschriften in Wien.
Geht es früher?
Das hängt vom Boden und vom Fundament ab. Fragen Sie im Angebot, welches Fundament der Betrieb plant und ab wann er damit setzen kann.
Bei Urnengräbern
Für ein Urnengrab wird viel weniger Erde bewegt als für ein Sarggrab. In Wien bekommen Urnengräber bis 0,99 m² ohnehin nur ein kleines Gedenkzeichen ohne Fundament (§ 32, § 34 Abs. 4) [1]. Ab wann es gesetzt werden kann, fragen Sie den Betrieb. Die erlaubten Größen stehen im Ratgeber Grabstein für ein Urnengrab.
Wie läuft das Setzen in Wien ab?
1. Beratung und Entwurf
Am Anfang stehen ein Gespräch und ein Entwurf. Halten Sie Friedhof, Gruppe, Reihe und Nummer des Grabes bereit.
2. Angebot
Holen Sie mehrere Angebote ein. Was ein Stein in Wien kostet und welche Posten ein Angebot enthalten soll, steht im Ratgeber Grabstein Kosten.
3. Lage, Anmeldung und Einreichung des Fundaments
In Wien ist vor den Arbeiten schriftlich um die Festlegung der Lage des Grabes anzusuchen (§ 33 Abs. 13). Gewerbliche Arbeiten sind vorher bei der Friedhofsaufsicht anzumelden, mit Art, Umfang und Dauer (§ 10 Abs. 6) [1].
Für Fundamentarbeiten haben die Friedhöfe Wien einen eigenen Begleitbrief. Darauf trägt die Friedhofsverwaltung das vorgeschriebene Einfassungsmaß ein, mit Länge und Breite. Die ausführende Firma zeigt den Beginn der Arbeiten rechtzeitig mit einem Arbeitszettel an und führt den Begleitbrief als Beleg mit [2]. Eine Bearbeitungsfrist nennen weder die Ordnung noch der Begleitbrief. Ob der Stein selbst eine eigene schriftliche Zustimmung braucht, steht im Ratgeber Grabstein-Vorschriften in Wien.
4. Fertigung
Wie lange Fertigung, Inschrift und Montage dauern, hängt vor allem davon ab, ob der Stein lagernd ist oder eigens angefertigt wird, wie aufwendig Form und Inschrift sind und wann das Fundament freigegeben ist. Fragen Sie den Betrieb im Angebot:
- Ist der Stein lagernd oder wird er bestellt und angefertigt?
- Bis wann ist er fertig, samt Inschrift?
- Wann ist der Termin für Fundament und Versetzen?
- Was passiert, wenn sich der Termin wegen Wetter oder Freigabe verschiebt?
5. Fundament und Freigabe
Das Fundament trägt den Stein. In Wien muss es aus Beton mit Mindestbewehrung sein, bei Familiengräbern mindestens 50 cm tief und 40 cm breit und mindestens so lang und breit wie der Stein (§ 33) [1]. Beton braucht Zeit zum Aushärten.
Ist das Fundament fertig, meldet die Firma das umgehend der Friedhofskanzlei. Die Grabausstattung darf erst aufgelegt werden, wenn der Friedhof festgestellt hat, dass die Richtlinien eingehalten sind. Der Begleitbrief empfiehlt dafür eine zumindest telefonische Voranfrage [2].
6. Versetzen
Der Stein wird auf das Fundament gesetzt und gegen Verschieben und Kippen gesichert. Die Bestattungsanlagenordnung verlangt eine Ausführung nach ÖNORM B 3113 (§ 13 Abs. 1). Steinmetzarbeiten sind auf den Wiener Friedhöfen nur Montag bis Freitag, 7.00 bis 16.30 Uhr erlaubt, nicht an Feiertagen (§ 10 Abs. 5) [1].
7. Inschrift
Die Inschrift entsteht in der Werkstatt oder am Grab. Kommt später ein zweiter Name dazu, lesen Sie den Ratgeber Grabstein nachträglich beschriften.
Was kostet das Setzen?
Was das Aufstellen kostet, hängt davon ab, was zu tun ist: Grabart, Fundament, Einfassung, Größe des Steins und Anfahrt. Fragen Sie, ob Fundament und Aufstellung im Preis enthalten sind oder eigens verrechnet werden.
Fragen Sie auch nach den Zahlungsbedingungen: ob eine Anzahlung verlangt wird, wie hoch sie ist und wann die Schlusszahlung fällig ist. Die Preise für Stein, Fundament und Einfassung und ob sich die Kosten von der Steuer absetzen lassen, stehen im Ratgeber Grabstein Kosten.
Winter und Frost
Eine förmliche Wintersperre für Fundamentarbeiten enthält die Bestattungsanlagenordnung nicht [1]. Unter 5 °C dürfen laut Richtlinie der Berufsgruppe der Steinmetzmeister (Stand November 2019) keine Prüfungen zum Nachweis der Kippsicherheit durchgeführt werden [3].
Wer im Herbst plant, sollte mit dem Betrieb besprechen, ob noch vor dem Frost gesetzt wird oder erst im Frühjahr.
Nach dem Setzen: Standsicherheit prüfen
Ein Grabstein muss auch Jahre später fest stehen. Die Bestattungsanlagenordnung verlangt, den Zustand regelmäßig zu prüfen, nennt aber keine Frist in Jahren (§ 13 Abs. 4) [1]. Wie geprüft wird, was bei einem lockeren Stein zu tun ist und wer haftet, steht im Ratgeber Grabstein locker.
Was in der Zwischenzeit am Grab steht
Was bis zum Stein am Grab steht, etwa ein Holzkreuz mit dem Namen, regelt die Bestattungsanlagenordnung nicht eigens. Holz ist als Material für Gedenkzeichen zugelassen (§ 34 Abs. 2) [1]. Fragen Sie beim Bestatter oder bei der Friedhofsverwaltung nach, was an Ihrem Grab möglich ist.
Früh planen, später setzen
Entwurf, Maße, Steinwahl und Angebote hängen nicht davon ab, ob sich die Erde schon gesetzt hat. Sie können das in Ruhe vorher erledigen. Dann ist der Stein fertig, wenn der Boden so weit ist, und Sie müssen nichts unter Zeitdruck entscheiden.
Im Grabstein-Konfigurator legen Sie Form, Maße, Stein und Einfassung fest. Die Inschrift besprechen Sie später mit dem Steinmetzbetrieb. Der Konfigurator vergleicht die Maße laufend mit den Vorgaben des gewählten Friedhofs, als Hinweis und nicht als Sperre. Die Planung geht mit Bild und Maßen in die Anfrage. Der Grabstein-Konfigurator ist kein Steinmetz. Mit Ihrer Zustimmung geben wir Ihre Anfrage an passende Steinmetzbetriebe aus Ihrer Gegend weiter, an höchstens drei. Ohne Planung geht es mit der kurzen Anfrage an Steinmetzbetriebe. Beides ist für Sie kostenlos und verpflichtet zu nichts. Was auf den einzelnen Wiener Friedhöfen gilt, steht auf der Seite Grabstein in Wien.
Angebote für Ihren Stein
Mit Ihrer Zustimmung geben wir Ihre Anfrage an passende Steinmetzbetriebe aus Ihrer Gegend weiter, an höchstens drei. Kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Wie lange muss man nach der Beerdigung mit dem Grabstein warten?
Eine feste Frist gibt es nicht. Nach einer Erdbestattung muss sich die Erde im Grab erst setzen. Wie lange das dauert, hängt vom Boden ab. Der Steinmetzbetrieb beurteilt das am Grab.
Schreibt die Friedhofsordnung in Wien eine Frist vor?
Nein. Die Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien nennt weder eine Wartezeit noch eine Frist, bis wann ein Grabstein stehen muss. Geregelt ist nur, dass Blumengebinde binnen drei Monaten entfernt werden und die gärtnerische Ausgestaltung binnen sechs Monaten beginnt, jeweils je nach Witterung (§ 36).
Wie lange dauert es von der Bestellung bis zum fertigen Grabstein?
Das hängt davon ab, ob der Stein lagernd ist oder angefertigt wird, wie aufwendig Form und Inschrift sind und wann das Fundament freigegeben ist. Lassen Sie sich im Angebot einen Termin nennen. Bei einer Erdbestattung kommt die Wartezeit dazu, bis sich die Erde gesetzt hat.
Wann darf der Stein auf das neue Fundament?
In Wien erst, wenn der Friedhof festgestellt hat, dass das Fundament den Richtlinien entspricht. Die Firma meldet die Fertigstellung der Friedhofskanzlei, so steht es im Begleitbrief der Friedhöfe Wien für Fundamentarbeiten.
Wann wird der Grabstein bezahlt?
Das legt der Betrieb fest. Fragen Sie im Angebot, ob eine Anzahlung verlangt wird, wie hoch sie ist und wann die Schlusszahlung fällig ist.
Kann ein Grabstein im Winter gesetzt werden?
Eine förmliche Wintersperre gibt es in der Wiener Bestattungsanlagenordnung nicht. Bei Frost kann sich das Fundament aber verzögern, weil Beton aushärten muss. Besprechen Sie den Termin mit dem Betrieb.
Wann kann der Stein auf ein Urnengrab gesetzt werden?
Bei einem Urnengrab wird viel weniger Erde bewegt als bei einem Sarggrab. Kleine Urnengräber bis 0,99 m² bekommen in Wien nur ein Gedenkzeichen ohne Fundament. Ab wann gesetzt werden kann, sagt Ihnen der Betrieb.
Was steht am Grab, bis der Stein kommt?
Die Bestattungsanlagenordnung regelt das nicht eigens, Holz ist als Material für Gedenkzeichen aber zugelassen. Fragen Sie beim Bestatter oder bei der Friedhofsverwaltung nach.
Quellen und Stand der Angaben (3)
Friedhöfe Wien GmbH, Bestattungsanlagenordnung, GZ 1/25, § 10, § 13, § 32, § 33, § 34, § 36, gültig ab 1. Jänner 2025, am Original geprüft am 10. Oktober 2026, https://www.friedhoefewien.at/o/document/2025-01-01-bestattungsanlagenordnung-friedhofe-wien-gz-1-25-
Friedhöfe Wien GmbH, Begleitbrief bei Fundamentarbeiten (Formular), ohne Datum, abgerufen 8. Oktober 2026, https://www.friedhoefewien.at/o/document/fundamentbrief-einreichung
Berufsgruppe der Steinmetzmeister (WKO), Richtlinie für die Überprüfung von Grabanlagen und Denkmälern, Stand November 2019, https://www.steinzentrum.org/userfiles/downloads/RL%20%C3%9Cberpr%C3%BCfung%20Grabmal-11-2019.pdf
